Wichtige Informationen zur Elternberatung bei Scheidung
Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG in Wien Hernals (1170)
Seit 1. Februar 2013 sind Eltern mit minderjährigen Kindern verpflichtet, vor einer einvernehmlichen Scheidung dem Gericht eine Bestätigung über eine Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG vorzulegen.
Diese Beratung dient dem Ziel, Eltern über die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung zu informieren und zu sensibilisieren.
Ich biete diese gerichtlich anerkannte Elternberatung in meiner Praxis in Wien Hernals (1170) an – in einem vertraulichen Rahmen, mit fachlicher Erfahrung und Empathie für Ihre individuelle Situation.

